SafeTRANS Mitgliedschaft
Mitglieder können juristische Personen werden wie etwa
- Hersteller und Zulieferer im Verkehrswesen
- KMU als Anbieter und Entwickler von Softwaresystemen zur Unterstützung des Entwicklungsprozesses sicherheitsrelevanter eingebetteter Systeme im Verkehrswesen
- Forschungsinstitute und Universitäten mit Technologietransfer-Erfahrung im Bereich der Entwicklung sicherheitsrelevanter eingebetteter Systeme im Verkehrswesen
Folgende Informationen zur Mitgliedschaft stehen zur Verfügung:
- Vorteile einer SafeTRANS Mitgliedschaft (pdf 40 KB)
- SafeTRANS Satzung (pdf 59 KB)
- SafeTRANS Beitrags- und Gebührenordnung (pdf 82 KB)
- Antrag auf Mitgliedschaft (pdf Formular 884 KB)
Hinweis: Von allen Antragstellern einzureichen - Anlage A.1 zum Antrag auf Mitgliedschaft (pdf Formular 865 KB):
Weitere Daten – KMU
Hinweis: Von allen antragstellenden klein- und mittelständischen Unternehmen einzureichen - Anlage A.2 zum Antrag auf Mitgliedschaft (pdf Formular 846 KB):
Weitere Daten – Forschungsinstitute/Universitäten
Hinweis: Von allen antragstellenden Forschungsinstituten und Universitäten einzureichen - Anlage B zum Antrag auf Mitgliedschaft - Vertretungsvollmacht (pdf Formular 855 KB)
Hinweis: Von allen Antragstellern einzureichen. Eine Firma/Institution kann sich in den unterschiedlichen Gremien durch unterschiedliche Bevollmächtigte vertreten lassen (dazu dann bitte jeweils eine Vertretungsvollmacht â Anlage B pro Vertretungsberechtigten einreichen) - Antrag auf Mitgliedschaft inkl. aller Anlagen (pdf Formular 988 KB)
Die obigen Informationen können Sie auch komplett als ZIP File downloaden:
Mitgliedsantrag
Um einen Mitgliedsantrag zu stellen, füllen Sie den Antrag auf Mitgliedschaft und die jeweils benötigten Anlagen aus und senden diese an:
SafeTRANS
Escherweg 2
26121 Oldenburg
Über den Aufnahmeantrag und die Zuordnung zu einer Mitgliedschaft (Platin-, Gold- oder Silber-Mitgliedschaft) entscheidet der Vorstand (vgl. SafeTRANS e.V. Satzung § 3 (4)).